Digitalisierung im Verkehr
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zum Ausbau der digitalen Infrastruktur im Verkehr planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 5 Millionen erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei innovativen Vorhaben, die die Sicherheit und Effizienz im Verkehr erhöhen und zu einer flächendeckenden Mobilität beitragen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen
- zur Fortentwicklung/Ausweitung der Automatisierung im Verkehr im Rahmen des „Testfeldes Niedersachsen“,
- im Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs,
- zur Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs und des schienengebundenen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
- bezüglich Projekten im Luftverkehr,
- zur Digitalisierung der Logistik.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie können eine höhere Förderung von jeweils 10 Prozent bis insgesamt 80 Prozent bekommen für Projekte,
- die thematisch im Masterplan Digitalisierung aufgeführt sind,
- für die eine Förderung von mehr als EUR 1 Million angefordert wird,
- die von herausragendem Landesinteresse sind,
maximal aber EUR 5 Millionen.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben mit einer Fördersumme unter EUR 25.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die einen Standort in Niedersachsen haben. Wenn Sie ein Digitalisierungsvorhaben der Logistik durchführen, sind Sie auch als Träger landesweiter oder regionaler Logistiknetzwerke/-cluster antragsberechtigt.
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vor der Bewilligung beginnen wollen, muss die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) dies vorher schriftlich bestätigen.
Wenn Sie Fördermittel an Verkehrsunternehmen als Dritte weitergeben, muss dies auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) passieren, den Sie der NBank vorlegen müssen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten bekommen keine Förderung.