Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der Begleitenden Einrichtungen an niedersächsischen Hochschulen in Ergänzung zum Gründungsstipendium – Bet
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als begleitende Einrichtung Gründungsstipendiatinnen und Gründungsstipendiaten betreuen und diese Betreuung als Folge der Corona-Krise gefährdet ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Betreuungspauschale erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als begleitende Einrichtung an einer niedersächsischen Hochschule, damit Sie trotz höherer Belastungen durch die Corona-Krise, zum Beispiel durch Kontaktbeschränkungen und Umstellung auf Digitalformate, die Betreuung von Empfängerinnen und Empfängern des Gründungsstipendiums durchführen können.
Sie erhalten die Förderung als Betreuungspauschale.
Die Höhe der Pauschale beträgt je Gründungsprojekt
- EUR 2.500, wenn im Rahmen des Gründungsprojekts nur 1 Stipendiatin oder 1 Stipendiat gefördert wird, und
- EUR 5.000, wenn ein Gründungsteam mit 2 oder 3 Stipendiatinnen und/oder Stipendiaten gefördert wird.
Sie können die Betreuungspauschale nur einmal je Gründungsprojekt erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind begleitende Einrichtungen an den niedersächsischen Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen im Sinne des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die bereits bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) als begleitende Einrichtungen akkreditiert sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten die Betreuungspauschale nur für die Betreuung von Einzelpersonen oder Gründungsteams, von denen mindestens 1 Person durch ein Gründungsstipendium gefördert wird. Wenn der Betreuungszeitraum von 8 Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie auch eine Förderung für bestehende Betreuungsfälle erhalten.
- Wenn das Gründungsprojekt während der ersten 4 Monate der Förderung abgebrochen wird, müssen Sie dies der NBank anzeigen und die Hälfte der gezahlten Betreuungspauschale zurückzahlen.