Billigkeitsleistungen für durch Ausgabensteigerungen in ihrer Existenz bedrohte kleine und mittlere Unternehmen als Folge des russischen Angriffsk
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen durch die gestiegenen Energiekosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine in Ihrer Existenz bedroht sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen durch einen Ausgleich für Ihre erhöhten Energiekosten, die durch den Krieg in der Ukraine entstanden sind.
Sie erhalten den Ausgleich für Ihre Ausgaben für Energie, die im Zeitraum vom 1.7.2022 bis zum 31.12.2022 um mehr als EUR 3.000 über dem doppelten Betrag im Vergleich zum Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer über eine Verdoppelung hinausgehenden Energieausgaben, maximal aber EUR 500.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte ab dem 23.2.2023 bis zum 31.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, bei denen über 50 Prozent der Lohnsumme an niedersächsischen Betriebsstätten/Standorten entstehen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre Ausgaben für die Beschaffung von Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen über die Verdopplung hinausgehenden Anstieg von mindestens EUR 3.000 EUR (netto) aufweisen und dass dieser Anstieg eine Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist.
- Ihr Unternehmen darf nicht nach dem 28.2.2022 gegründet worden sein.
- Sie müssen bestätigen, dass Ihr Unternehmen ohne eine Hilfe in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht oder massiv beeinträchtigt ist. Das bedeutet, dass der Cashflow oder die Einnahme-Überschuss-Rechnung für den Zeitraum Juli bis November 2022 mindestens einen Fehlbetrag in Höhe der beantragten Hilfe aufweist.
- Sie müssen versichern, dass bei Antragstellung der Fortbestand Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung einer gewährten Billigkeitsleistung gesichert erscheint und Sie betriebsbedingte Kündigungen 2023 nicht vorsehen.