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Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen nebst zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als niedersächsische Kommune neue Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb kaufen und die notwendige Ladeinfrastruktur einrichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Kauf von brennstoffzellen-elektrisch betriebenen Neufahrzeugen und bei der Errichtung der Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb der Fahrzeuge benötigt wird.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • EUR 10.000 je Pkw,
  • EUR 15.000 je leichtes Nutzfahrzeug,
  • EUR 8.000 je Quad und
  • für die wahlweise Errichtung der zugehörigen Ladeinfrastruktur bei batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeugen EUR 500,00 je Fahrzeug.

Als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erhalten Sie eine Förderung für bis zu 4 Fahrzeuge mit jeweiliger Ladeinfrastruktur, als Kommune ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und als Regionalverband Großraum Braunschweig für bis zu 8 Fahrzeuge mit jeweiliger Ladeinfrastruktur.

Die Höhe Ihres Zuschusses muss mindestens EUR 10.000 betragen.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Kommunen in Niedersachsen und der Regionalverband Großraum Braunschweig.

Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt worden ist.

Sie müssen die Fahrzeuge, für die Sie die Förderung bekommen,

  • im Rahmen der Daseinsvorsorge oder Ihrer übrigen Aufgabenerledigung nutzen,
  • mindesten 5 Jahre, nachdem Sie sie in Betrieb genommen haben, einsetzen und
  • 5 Jahre lang mit einem Logo des Landes Niedersachsen kennzeichnen.

Beachten Sie, dass geförderte Ladeinfrastruktur

  • durch Sie oder Ihre Mitarbeitende selbst genutzt werden muss,
  • nicht zum kommerziellen Laden von Fahrzeugen genutzt werden darf und
  • in Verbindung mit dem Kauf eines rein batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuges stehen muss.

Keine Förderung erhalten Sie für Leasingfahrzeuge und den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.

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08 May 2023