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Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge in Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Rolling deadline
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Public sector
Niedersachsen
Energy, Climate and Environment Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als niedersächsische Kommune neue Spezialfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Brennstoffzellenantrieb kaufen oder auch umbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Kauf oder Umbau von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen oder beim Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb. Dazu gehören auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Müllwagen oder Kehrmaschinen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten maximal EUR 350.000 pro Fahrzeug für höchstens 4 Fahrzeuge.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische Kommunen und ihre Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt worden ist.
  • Sie müssen die Spezialfahrzeuge, für die Sie die Förderung bekommen,
    • im Rahmen der Daseinsvorsorge oder Ihrer übrigen Aufgabenerledigung nutzen,
    • mindesten 5 Jahre, nachdem Sie sie in Betrieb genommen haben, einsetzen und
    • 5 Jahre lang mit einem Logo des Landes Niedersachsen kennzeichnen.

Keine Förderung erhalten Sie für Leasing-Spezialfahrzeuge und den Kauf von Gebrauchtspezialfahrzeugen.

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04 November 2023