Industrie.IN.NRW – Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Kurztext
Wenn Sie Verbundvorhaben zur Entwicklung von Lösungen für die industrielle Transformation umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei wettbewerbsfähigen Innovationen als Verbundvorhaben von Wirtschaft und Wissenschaft, mit denen Sie weltmarktfähige Produkte (weiter-)entwickeln und Lösungen für die Transformation der Industrie bereitstellen.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in den Technologiefeldern „ Innovative Werkstoffe“ und „Intelligente Produktion“, die die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung über die Werkstoffverarbeitung bis hin zur Werkstoffverwertung schließen und umfassend abbilden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen 60 Prozent bis 80 Prozent,
- mittlere Unternehmen 50 Prozent bis 75 Prozent,
- Großunternehmen 40 Prozent bis 65 Prozent und
- Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen) 90 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
- Einreichungsrunde: bis 4.5.2023
- Einreichungsrunde: bis 5.2.2024
- Einreichungsrunde: bis 31.10.2024
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen,
- Kommunen,
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
- Kammern, Vereine und Stiftungen
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
- thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
- im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
- sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und
- zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen.
- Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
- Als Partnerinnen und Partner des geförderten Verbundvorhabens müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.