Grüne Gründungen.NRW
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Kurztext
Wenn Sie als Start-up der Umweltweltwirtschaft innovative und anwendungsorientierte Vorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Start-up der Umweltwirtschaft auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Entwicklung und Erprobung von Prototypen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte mit hohem Innovations- und Anwendungspotenzial, die einen Beitrag zur Transformation in Richtung einer Green Economy leisten, in folgenden 8 Teilmärkten der Umweltwirtschaft:
- umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung,
- Energieeffizienz und Energieeinsparung,
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft,
- umweltfreundliche Mobilität,
- Wasserwirtschaft,
- Minderungs- und Schutztechnologien,
- nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft sowie
- umweltfreundliche Landwirtschaft.
Schwerpunkt der Förderung sind innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und Mitantragstellende 90 Prozent und für Kleinunternehmen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 800.000 bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
- Einreichungsrunde: bis 29.6.2023
- Einreichungsrunde: bis 28.9.2023
- Einreichungsrunde: bis 29.2.2024
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstuntermehmen und kleine Unternehmen,
- deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurückliegt,
- die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
- die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
- die nicht börsennotiert sind und
- die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen,
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Außerdem antragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups unterstützen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
- thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
- im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
- sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen und
- zum Ziel haben, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte zu überführen.
- Als antragstellendes Start-up müssen Sie in absehbarer Zukunft Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik in dem jeweiligen Wirtschaftszweig wesentlich verbessert sind und die das Risiko eines technischen oder industriellen Misserfolgs in sich tragen.
- Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
- Wenn Sie ein Kooperationsvorhaben durchführen, müssen Sie als Partnerinnen und Partner Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.