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Gesünder.IN.NRW – Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Nordrhein-Westfalen
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben für eine klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung und Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei innovativen forschungsintensiven Projekten in den Themenbereichen „Innovative Medizin und Lebenswissenschaften“, „Gesundheit“ und „Ernährung“.

Sie erhalten die Förderung

  • im Themenfeld „Innovative Medizin und Lebenswissenschaften“ vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:
    • Spitzenmedizin: Projekte zur Verbesserung von Prävention, Risikoprädiktion und Therapie von Krankheiten und zur Therapieentwicklung,
    • medizinische Spitzentechnologie: Projekte zur digitalen und smarten Medizintechnik und Projekte zur innovativen Bildgebung und zu deren Verarbeitung,
    • personalisierte Medizin: Projekte unter anderem zu Zelltherapien, Gentherapien, Genomischer Medizin, Pharmacogenomics und regenerativer Medizin sowie zur Stratifizierung und Validierung von Biomarkern für die klinische Anwendung oder auch „ Companion Diagnostics “,
    • Digitalisierung: Projekte zur Entwicklung einer (nachvollziehbaren) künstlichen Intelligenz in der Medizin,
    • biohybride Medizin und Bioprinting: Projekte zur Entwicklung naturidentischer oder naturinspirierter Medizinprodukte, Projekte, die an der Mensch-Maschine-Schnittstelle angesiedelt sind, Projekte zum „ Tissue Engineering “ oder „ Organ-on-a-Chip “ sowie Ersatzmethoden zu Tierversuchen zum Beispiel bei der Medikamentenentwicklung,
    • Infektiologie: innovative Lösungen zur Epidemieprophylaxe und -bekämpfung, Projekte zur Prognose und Risikoprädiktion anhand von Umweltfaktoren sowie Projekte zur Entwicklung neuer antiviraler Wirkstoffe, innovativer Impfstoffe oder zu Lösungen im Umgang mit Antibiotikaresistenzen,
    • nachhaltige, biobasierte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen: Innovationen und Modellvorhaben für ressourcen- und klimaschonende, kreislauforientierte und nachhaltige Herstellungsverfahren, zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Medizinprodukten und Dienstleistungen der Gesundheitswirtschaft, nachhaltigere Hygienekonzepte, Vermeidung von Verpackungsmaterien oder nachhaltiges Design von Geräten und Verfahren;
  • im Themenfeld „Gesundheit“ vor allem für Projekte in folgenden Bereichen:
    • digitale Prozesse und Verfahren zur Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Diagnostik und Versorgung,
    • Verbesserung der Versorgung sowie Schaffung neuer Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten mittels künstlicher Intelligenz,
    • Stärkung telemedizinischer Anwendungen zur Unterstützung des Austausches zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie den Patientinnen und Patienten,
    • innovative Lösungen zum Einsatz von Telemonitoring mit dem Ziel, medizinische Leistungen der Diagnostik und Therapie über räumliche Entfernungen hinweg mittels elektronischer Gesundheitsdienste möglichst zeitnah zu erbringen,
    • Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention mittels innovativer, nutzerorientierter, digitaler Angebote, wie zum Beispiel Gesundheits-Apps unter Einbeziehung der Medienkompetenz bei den Betroffenen und Akteurinnen und Akteuren,
    • Cybersicherheit von Gesundheitseinrichtungen und digitalen Gesundheitsdienstleistungen,
    • innovative, digitale Ansätze für Klimaschutz im Gesundheitssektor, wie zum Beispiel Lösungen zur Einsparung von Energie und Material in Krankenhäusern;
  • im Themenfeld „Ernährung“ vor allem Projekte in folgenden Bereichen:
    • personalisierte Ernährung,
    • digitale Ansätze, die die Gesunderhaltung unterstützen,
    • Innovationen und Modellvorhaben zum Kompetenzaufbau und mit Breitenwirkung,
    • nachhaltige Ernährungswirtschaft und nachhaltige Lebensmittel,
    • innovative Ansätze zur Stärkung des lokalen Ernährungsinnovations-Ökosystems, zur Beschleunigung der nachhaltigen Transformation des Ernährungssektors und zum Austausch von Wissen zwischen Akteuren (zum Beispiel „ Citizen Science “, „Food-X-Hubs“).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für Einrichtungen, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Forschungs- und Bildungseinrichtungen), 90 Prozent,
  • für kleine Unternehmen bis zu 80 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent und
  • für Großunternehmen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:

    1. Einreichungsrunde: bis 15.6.2023
    1. Einreichungsrunde: bis 1.3.2024
    1. Einreichungsrunde: bis 6.12.2024

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
  • Kammern, Vereine und Stiftungen

mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittleren Unternehmen gefördert.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
    • thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
    • im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen,
    • sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen sowie
    • vorwiegend in NRW durchgeführt und verwertet werden.
  • Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.
  • Als an einem Vorhaben beteiligte Partnerinnen und Partner müssen Sie Ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln.
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04 November 2023