Forschungsinfrastrukturen.NRW
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)
Kurztext
Wenn Sie in den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen investieren und Geräte oder Anlagen kaufen oder bauliche Maßnahmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung für die Anschaffung von Geräten und Anlagen, für dafür erforderliche bauliche Maßnahmen, bei besonderer strategischer Bedeutung auch Neubaumaßnahmen, sowie für damit verbundene Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
- Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen,
- Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
- Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen, Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
- Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, wenn zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von der Art des zu fördernden Vorhabens und beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Fristen
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
- Einreichungsrunde: bis 30.6.2023
- Einreichungsrunde: bis 28.6.2024
- Einreichungsrunde: bis 31.3.2025
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen,
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen,
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen,
- Kammern, Vereine und Stiftungen
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen
- thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein,
- im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und
- sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen.
- Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen.