Initiative Musik – Künstler*innenförderung
Initiative Musik gGmbH
Kurztext
Wenn Sie als Solokünstlerin, Solokünstler oder Band finanzielle Unterstützung für Ihre Musikprojekte und Konzerte brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Bundesregierung unterstützt Künstlerinnen, Künstler und Künstlerensembles der Musikkultur und der Musikwirtschaft, vor allem Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstler insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.
Sie erhalten die Förderung für
- Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
- Produktion von Audio- und audiovisuellen Aufnahmen,
- Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
- Digitalisierung,
- Promotion- und Marketingmaßnahmen,
- Konzertauftritte von Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen, die mit mindestens 60 Prozent der Auftrittstermine innerhalb Deutschlands stattfinden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Förderanteil ist degressiv und abhängig von der Höhe der Gesamtausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 60 Prozent der Gesamtausgaben, wenn die Gesamtausgaben bis zu EUR 10.000 betragen,
- bis zu 40 Prozent der Gesamtausgaben bei Gesamtausgaben in Höhe von EUR 150.000,
- pro Projekt maximal EUR 60.000 pro Jahr,
- mindestens EUR 6.000, dies bedeutet die erforderlichen Gesamtausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Durch die Initiative Musik ist die Förderung auf eine maximale Fördersumme pro Antragstellendem und Jahr auf maximal EUR 240.000 begrenzt.
Sie können Ihren Antrag bei der Initiative Musik gGmbH stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Musikerinnen und Musiker,
- Interpretinnen und Interpreten,
- Künstlerensembles
allein sowie zusammen mit einem oder mehreren Unternehmen der Musikwirtschaft mit einem registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum, beispielsweise mit folgenden:
- Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag),
- Management von Künstlerinnen und Künstlern (Managementvertrag),
- Agenturen von Künstlerinnen und Künstlern (Booking-/Agenturvertrag),
- Musikproduzentinnen und Musikproduzenten (Künstlerexklusivvertrag),
- Musikverlage (Verlagsvertrag).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Ihren Darbietungen beziehungsweise Aufnahmen sollte es sich vor allem um neugeschaffene Original-Musikwerke handeln.
- Als Nachwuchskünstlerin oder Nachwuchskünstler sollten Sie bisher nicht mehr als 2 Alben veröffentlicht haben, von denen bisher keines Goldstatus erreicht haben sollte.
- Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, an denen Unternehmen der öffentlichen Hand beteiligt sind sowie die Produktion, Aufführung und Vermarktung von Werken, die verfassungsfeindliche, gesetzeswidrige, strafbare oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.