Initiative Musik – Internationale Tourförderung
Initiative Musik gGmbH
Kurztext
Wenn Sie Solistin oder Solist sind oder einem Ensemble angehören, Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische Musik spielen und eine internationale Tour planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen.
Volltext
Die Bundesregierung unterstützt Sie als Musikerin oder Musiker der Musikgenres Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Heavy Metal und elektronische Musik mit Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland.
Sie erhalten den Zuschuss für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten. Bei der Tour kann es sich handeln um
- Tourneen,
- Support-Shows,
- Auftritte bei Musikfestivals,
- Showcases oder
- Auftritte in TV- und Hörfunk-Sendungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben betragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für die ersten 5 Auftritte bis zu EUR 600,00 pro Person im europäischen Ausland und bis zu EUR 1.200 pro Person im außereuropäischen Ausland.
Für höchstens 10 weitere Auftritte beträgt der Zuschuss bis zu EUR 100,00 pro Person im europäischen Ausland und bis zu EUR 150,00 pro Person im außereuropäischen Ausland.
Zusätzlich können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent Ihrer Gesamtausgaben, höchstens EUR 2.000, für begleitende Marketing- und Promotion-Aktivitäten bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 5 Wochen vor dem 1. Auftritt elektronisch und postalisch an die Initiative Musik.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland wohnen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine international ausgerichtete Strategie sowie eine ausreichend professionelle Struktur aufweisen.
- Wenn Sie als Ensemble einen Antrag stellen, muss die Mehrzahl der Bandmitglieder in Deutschland wohnen und Sie bekommen die Förderung nur für Bandmitglieder und gegebenenfalls für bis zu 2 Begleitpersonen.
- Das Auftrittsland ist in der Regel ein Kernmarkt.
- Im Rahmen von internationalen Touren müssen mindestens 60 Prozent Ihrer Auftritte im Ausland stattfinden.
- Für die Auftritte liegen Ihnen eine schriftliche Bestätigung oder eine Einladung der jeweiligen Veranstaltenden vor.
- Falls Sie bereits eine Bundesförderung erhalten, ist eine Förderung durch die Initiative Musik ausgeschlossen.