Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Kurztext
Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder sich beruflich fortbilden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei beruflichen Fortbildungen und bei Existenzgründungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Beruf.
Sie erhalten den Aufstiegsbonus I und II für
- Ihre Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung (Aufstiegsbonus I),
- Ihre erstmalige Existenzgründung, die an Ihre Meister- oder Fortbildungsprüfung anknüpft (Aufstiegsbonus II).
Darüber hinaus zeichnet das Land die Jahrgangsbesten für ihre besonderen Leistungen mit dem Landesbestenpreis aus, der finanziell nicht dotiert ist.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Sie bekommen
- beim Aufstiegsbonus I EUR 2.000 je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss,
- beim Aufstiegsbonus II EUR 2.500.
Die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und die Landwirtschaftskammer ermitteln unter den rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen, wer sich für den Aufstiegsbonus I bewerben kann. Wenn Sie Ihre Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt haben und zuwendungsberechtigt sind, erhalten Sie die Möglichkeit, den Antrag auf den Aufstiegsbonus I anschließend innerhalb von 4 Monaten bei der jeweiligen Kammer einzureichen.
Haben Sie die Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt, beantragen Sie bitte den Aufstiegsbonus I direkt bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.
Den Antrag auf den Aufstiegsbonus II stellen Sie spätestens 12 Monate nach Ihrer Existenzgründung bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen, die nach dem 1.1.2020
- eine Prüfung als Meisterin, Meister, Fachwirtin, Fachwirt oder in vergleichbaren Fortbildungsprüfungen erfolgreich bestanden haben (Aufstiegsbonus I),
- innerhalb von 10 Jahren nach Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen sich selbstständig gemacht haben (Aufstiegsbonus II).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen in Rheinland-Pfalz beschäftigt oder mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
- Ihr Fortbildungsabschluss muss dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entsprechen.
- Aufstiegsbonus I:
- Sie müssen die Prüfung vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der Landwirtschaftskammer in Rheinland-Pfalz oder einer vergleichbaren Stelle in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben.
- Aufstiegsbonus II:
- Bei Ihrer Existenzgründung muss es sich um o die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, o die Übernahme eines bestehenden Betriebes, o den Erwerb einer erstmaligen tätigen Beteiligung (mindestens 25 Prozent, Sperrminorität vorhanden), o die schrittweise Entwicklung einer Selbständigkeit begleitend zu einer bestehenden Anstellung oder o den Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung) handeln.
- Ihr Existenzgründungsvorhaben muss an einen Fortbildungsabschluss anknüpfen, den Sie innerhalb der letzten 10 Jahre erworben haben. Das müssen Sie anhand eines Zeugnisses oder bei Berufsabschluss im Ausland über einen Gleichwertigkeitsbescheid nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz nachweisen.
- Der Aufstiegsbonus II wird unabhängig vom Aufstiegsbonus I gewährt.