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InnoRampUp

IFB Innovationsstarter GmbH

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Hamburg
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Research, Development and Innovation Social Sciences
Overview

Kurztext

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Unternehmen höchstens 2 Jahre alt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen, die höchstens 2 Jahre alt sind.

Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung oder eines Unternehmensaufbaus sind, zum Beispiel

  • Markt- und Machbarkeitsstudien,
  • Strategieentwicklung (Business-Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie),
  • Suche nach Partnerinnen und Partnern, Gründungsteams, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  • Qualifizierung und Weiterbildung,
  • Prototypenentwicklung und -test, Umsetzung inklusive Produktionseinrichtungen,
  • Sicherung von Rechten, Patententwicklungen und Patentierungen,
  • Vermarktungsaktivitäten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vorhaben maximal EUR 150.000, in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die Förderung erfolgt in bis zu 3 Etappen.

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die IFB Innovationsstarter GmbH.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss im Programm „InnoRampUp“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer und kleine Unternehmen, die weniger als 2 Jahre bestehen. Eine Gründung im Team ist möglich.
  • Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung überzeugend darlegen.
  • Die Durchführung des Vorhabens ist ohne die Förderung gefährdet oder unmöglich.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben hat einen anspruchsvollen Innovationsgehalt und verfügt über ein erkennbares Marktpotenzial, das über dem Fördervolumen liegt.
  • Das Vorhaben lässt die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg erwarten.
  • Das Vorhaben lässt positive Effekte für den Standort erwarten (indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen, Ansiedlung weiterer Unternehmen und gegebenenfalls Auswirkung auf Nachhaltigkeitsziele, Netzwerkeffekte, Wissens-/Technologietransfer, Kooperationseffekte et cetera).

Mindestens eine der 3 folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • Sie haben die dem Vorhaben zugrunde liegenden innovativen technologischen Verfahren, Produkte, Prozesse oder Technologien selbst entwickelt, sie sind patentfähig oder Sie haben sie an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickelt.
  • Die zu entwickelnden technologischen Produkte oder Dienstleistungen sind in ihrem Kern neu und einzigartig oder die innovative Geschäftsidee hebt sich signifikant vom Wettbewerb ab.
  • Es besteht ein Entwicklungsrisiko.
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04 November 2023