InnoFounder
IFB Innovationsstarter GmbH
Kurztext
Wenn Sie Existenzgründerin oder Existenzgründer sind und Ihr Unternehmen höchstens 5 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer in der Vorgründungs- und Gründungsphase durch Zuschüsse zum Lebensunterhalt und zu den Gründungskosten.
Gefördert werden alle Branchen, vor allem neuartige digitale Gründungsvorhaben wie Medien-Start-ups oder Content-orientierte Start-ups.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person EUR 2.500 pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens EUR 75.000 bei Gründungsteams beziehungsweise EUR 45.000 bei Einzelgründungen.
Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die IFB Innovationsstarter GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 5 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal EUR 500.000, die weniger als 1 Jahr bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben ist auf den Vollerwerb ausgerichtet.
- Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
- Ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen heben sich deutlich vom Wettbewerb ab, haben Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg und es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
- Sie haben mit dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.