InnoFinTech
IFB Innovationsstarter GmbH
Kurztext
Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Unternehmen höchstens 5 Jahre alt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen sowie junge, innovative Unternehmen, die höchstens 5 Jahre alt sind, vor allem aus den Bereichen FinTech und InsurTech sowie angrenzenden Bereichen (beispielsweise LegalTech und PropTech).
Gefördert werden innovative Vorhaben, die Teil einer Unternehmensgründung oder eines Unternehmensaufbaus sind, zum Beispiel
- Markt- und Machbarkeitsstudien,
- Strategieentwicklung ( Business -Plan, Markterschließungs- und Wachstumsstrategie),
- Suche nach Partnerinnen und Partnern, Gründungsteams, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Personal recruiting ,
- Qualifizierung und Weiterbildung,
- Prototypenentwicklung und -test, Umsetzung inklusive Produktionseinrichtungen,
- Sicherung von Rechten, Patententwicklungen und Patentierungen,
- Vermarktungsaktivitäten inklusive Aufbau von Vertriebsstrukturen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal EUR 2000.000.
Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die IFB Innovationsstarter GmbH.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10.2023.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen und
- juristische Personen, wenn sie weniger als 5 Jahre bestehen, weniger als 50 Personen beschäftigen und ihr Jahresumsatz oder ihre Jahresbilanzsumme maximal EUR 10 Millionen beträgt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung überzeugend darlegen.
- Die Durchführung des Vorhabens ist ohne die Förderung gefährdet oder unmöglich.
- Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben hat einen anspruchsvollen Innovationsgehalt und verfügt über ein erkennbares Marktpotenzial, das über dem Fördervolumen liegt.
- Das Vorhaben lässt die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg erwarten.
- Das Vorhaben lässt positive Effekte für den Standort erwarten (indirekte Schaffung von Arbeitsplätzen, Ansiedlung weiterer Unternehmen und gegebenenfalls Auswirkung auf Nachhaltigkeitsziele, Netzwerkeffekte, Wissens-/Technologietransfer, Kooperationseffekte et cetera).
Zusätzlich muss mindestens 1 der 3 folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben die dem Vorhaben zugrunde liegenden innovativen technologischen Produkte, Prozesse oder Technologien selbst entwickelt, sie sind patentfähig oder Sie haben sie an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickelt.
- Die zu entwickelnden technologischen Produkte oder Dienstleistungen sind neu oder die innovative Geschäftsidee hebt sich vom Wettbewerb ab.
- Es besteht ein technologisches Entwicklungsrisiko.