Digitalprämie Berlin
IBB Business Team GmbH
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For profit
Berlin
Research, Development and Innovation Social Sciences
Transport, Infrastructure and ICT Overview
Kurztext
Wenn Sie den Digitalisierungsprozess in Ihrem Unternehmen voranbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin unterstützt Sie als Soloselbstständige und Soloselbstständigen sowie als kleines oder mittleres Unternehmen bei der Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben.
Sie bekommen die Förderung für
- die erstmalige Anschaffung von IT-Hardware und Software zur digitalen Transformation von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen,
- IT-Hardware und Software zur Einführung oder Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit,
- digitalisierungsbezogene Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 17.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal der IBB Business GmbH.
Eligibility
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit gewerbesteuerpflichtig bei einem Berliner Finanzamt gemeldeten Haupt- oder Betriebssitz. Gefördert werden auch gemeinnützige UG oder GmbH.
- hauptberuflich tätige Soloselbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die im Land Berlin versteuern und ein aktuelles Jahreseinkommen von mindestens EUR 27.000 haben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie dürfen die Maßnahme erst nach Bewilligung der Fördermittel beginnen.
- Sie müssen dafür Sorge tragen, dass IT-Hardware und Software für 2 Jahre nach Anschaffung in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.
- Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen einen direkten Beitrag zur Digitalisierung des Geschäftsbetriebs beziehungsweise der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder der Einführung und Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit leisten.
- Wenn Sie eine Weiterbildungsanbieterin oder einen Weiterbildungsanbieter in Anspruch nehmen, muss dieser
- nach der internationalen Norm ISO 27001 oder ISO 9001 zertifiziert sein oder
- nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV akkreditiert sein oder
- eine Autorisierung im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ aufweisen und
- die Regelungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT Grundschutz anerkennen.
- Sie können bis zu 10 Einzelmaßnahmen als Maßnahmenpaket kombinieren.
- Sie müssen die Maßnahmen in Berlin durchführen.
- Sie haben Ihr Unternehmen bis zum 31.12.2021 gegründet oder als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger Ihre Tätigkeit bis zu diesem Zeitpunkt aufgenommen.
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04 November 2023