Berliner Investitionsbonus (BIB)
IBB Business Team GmbH
Kurztext
Wenn Sie in die Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), als Soloselbstständige und Soloselbstständiger oder als Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie trotz der Corona-bedingten Herausforderungen notwendige Investitionen in die Zukunft Ihres Betriebs vornehmen und Arbeitsplätze schaffen und/oder erhalten.
- Sie bekommen die Förderung für
- Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen),
- Erweiterungsinvestitionen sowie
- Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung Ihrer Betriebsstätte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der sich aus der Grundförderung und einem optionalen Nachhaltigkeitsbonus zusammensetzt.
Die Höhe der Grundförderung beträgt basierend auf
- der De-minimis-Regelung 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 200.000,
- den beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“)-Koordinierungsrahmen
- in C-Fördergebieten 25 Prozent für kleine Unternehmen und 15 Prozent für mittlere Unternehmen sowie
- in D-Fördergebieten 15 Prozent für kleine Unternehmen und 5 Prozent für mittlere Unternehmen.
Sie erhalten einen zusätzlichen Bonus für Maßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Der Bonus beträgt 5 Prozent.
Stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Antrags- und Verwaltungssystem an das IBB Business Team GmbH.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Soloselbstständige sowie freiberuflich Tätige mit Haupt- oder Betriebssitz im Land Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Investitionen im Land Berlin durchführen.
- Als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger sowie freiberuflich Tätige oder Tätiger müssen Sie
- Ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen,
- Ihre Einkünfte im Land Berlin versteuern,
- Ihre Einkünfte mindestens zu 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit beziehen.
- Sie erhalten als Unternehmerin oder Unternehmer in jeder Branche eine Förderung. Insbesondere werden aber die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen berücksichtigt.
- Sie müssen Beschäftigten in Berlin für 24 Monate nach Abschluss des Investitionsvorhabens ein Stundenentgelt nach dem für die Branche einschlägigen Berliner Tarifvertrag zahlen.
- Sie müssen Investitionen innerhalb von 24 Monaten durchführen.
- Ihre geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 2 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in Ihrer geförderten Betriebsstätte verbleiben.