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HESSEN HORIZON – Netzwerk-Förderlinie zur Anbahnung hessischer EU-Forschungsprojekte

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Summary
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30 October 2023
30 October 2024
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R&D and Higher Education
Hessen
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als hessische Hochschule oder Forschungseinrichtung Vorhaben planen, um Ihre Forschungsvorhaben erfolgreich bei der EU in Brüssel zu präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule oder Forschungseinrichtung im Rahmen des Programms HESSEN HORIZON bei der Präsentation Ihrer Forschungsvorhaben, bei Kontaktanbahnungen mit der Europäischen Kommission und auch bei passgenauen Netzwerkaktivitäten in Brüssel.

Sie erhalten die Förderung für

  • Reisekosten,
  • Sach- und Dienstleistungskosten,
  • Veranstaltungskosten,
  • die Durchführung von Online -Konferenzen sowie
  • Online -Veranstaltungen.

Außerdem wird das Engagement hessischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Beratungsgremien der EU sowie die Anbahnung eines Beratungsgremiums gefördert.

Die Förderung bezieht sich auf folgende Programme:

  • EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation,
  • EU-Programme mit forschungsbezogenen Ausschreibungen weiterer Generaldirektionen über die GD Forschung hinaus (ausgenommen Strukturfonds),
  • Erasmus+ im Bereich der Forschungs-, Innovations- und Gründungsförderung,
  • Forschungsrelevante Projekte in INTERREG und
  • Programm „Digitales Europa“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt mindestens EUR 500,00 und maximal EUR 7.500. Wenn Sie den Antrag gemeinsam mit anderen Einrichtungen stellen, können Sie auch eine höhere Förderung bekommen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • staatliche hessische Hochschulen und hessische Forschungseinrichtungen,
  • in besonderen Fällen auch hessische hochschulübergreifende Promotionszentren sowie hessische Hochschulzusammenschlüsse und Forschungsverbünde.

Die Beteiligung nicht antragsberechtigter Einrichtungen, die möglicherweise eine Kofinanzierung einbringen, ist erwünscht. Das können zum Beispiel Unternehmen sein.

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02 November 2023