HESSEN HORIZON – Marie Skłodowska-Curie-Stipendium Hessen
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Kurztext
Wenn erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland in Ihrer Einrichtung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium für sie erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt im Rahmen des Programms HESSEN HORIZON hochqualifizierte europäische und auch internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem Stipendium, mit dem sie ihr Forschungsvorhaben durchführen können.
Sie als Einrichtung erhalten die Förderung für hervorragend evaluierte „ European Postdoctoral Fellowships “ innerhalb der Marie Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) der EU für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen Forschungsaufenthalt in Hessen planen.
Sie bekommen die Förderung als Stipendium.
Die Höhe des Stipendiums wird jährlich festgelegt und beträgt maximal EUR 100.000 pro Jahr für normalerweise 24 Monate.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte 4 Monate, nachdem Sie das Exzellenzsiegel bekommen haben, beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein. Das Ministerium veröffentlicht den Aufruf zur Einreichung von Anträgen mit den entsprechenden Fristen auf seiner Internetseite.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, deren EU-Antrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens unter den MSCA-Maßnahmen „ European Postdoctoral Fellowships “ durch die Kommission zwar nicht zur Förderung berücksichtigt, aber mit Exzellenzsiegel für das entsprechende Forschungsvorhaben ausgezeichnet wurde.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die geförderten Forschunsgsorhaben müssen auf einem hervorragend evaluierten Antrag unter den MSCA-Maßnahmen bei der Europäischen Kommission basieren und ein Exzellenzsiegel („Seal of Excellence“) erhalten haben. Das Exzellenzsiegel in den MSCA wird an hervorragend bewertete und allein aus Gründen der Überzeichnung nicht geförderte Forschungsvorhaben verliehen.
- Als Stipendiatin oder Stipendiat müssen Sie 8 Wochen nach Erteilung eines Stipendiums in Abstimmung mit Ihren Forschungsbetreuenden an der Hochschule einen „ Career Development Plan “ beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst einreichen.