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HESSEN HORIZON – Anschubfonds für EU-Forschungsprojekte hessischer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Summary
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31 October 2023
31 October 2024
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R&D and Higher Education
Hessen
Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie als außeruniversitäre Forschungseinrichtung Maßnahmen entwicklen, um bei Anträgen für EU-Forschungsprogramme erfolgreich zu sein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als außeruniversitäre Forschungseinrichtung im Rahmen des Programms HESSEN HORIZON bei Vorhaben, die der Anbahnung vielversprechender hessischer Anträge zur EU-Forschungsförderung dienen. Sie können das Vorhaben als Einzelprojekt oder Verbundprojekt umsetzen.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachkosten und auch für Ausgaben für den Wissenstransfer für

  • Maßnahmen zur Projektvorbereitung, zum Beispiel inhaltlich- konzeptionelle und strategische Vorarbeiten für Projektanträge, und
  • Maßnahmen, die sich nicht unmittelbar einer Projektantragstellung zuordnen lassen, wenn Sie darlegen können, dass diese EU-Antragstellungen Ihrer Einrichtung zugute kommen und das Ziel verfolgen, die EU-Forschungsmittelakquise zu stärken.

Die Förderung bezieht sich auf folgende Programme:

  • EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation,
  • EU-Programme mit forschungsbezogenen Ausschreibungen weiterer Generaldirektionen über die GD Forschung hinaus (ausgenommen Strukturfonds),
  • Erasmus+ im Bereich der Forschungs-, Innovations- und Gründungsförderung,
  • Forschungsrelevante Projekte in INTERREG und
  • Programm „Digitales Europa“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Hauptsitz in Hessen. Die Forschungseinrichtungen müssen die Maßgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Europäischen Kommission erfüllen, dürfen aber keine Finanzierung über die gemeinsame Wissenschaftsförderung von Bund und Ländern erhalten haben.

Die Fördeung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen
    • die Fördermittel bedarfsgerecht anfordern und innerhalb von 2 Monaten verwenden,
    • gewährleisten, dass die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.
  • Eine dauerhafte Förderung ist ausgeschlossen.
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04 November 2023