Nachhaltiges Wohnumfeld in neuen Wohnquartieren – Konzepte und Baulanddialoge
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kurztext
Wenn Sie als Stadt, Gemeinde oder Verband in Hessen Konzepte zur Entstehung neuer nachhaltiger Wohnquartiere umsetzen und Bürgerinnen und Bürger in die Planung einbinden wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von bis zu EUR 100.000 erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung neuer Wohnquartiere mit nachhaltigem Wohnumfeld.
Sie erhalten die Förderung für
- städtebauliche Konzepte und Wettbewerbe, durch die konkrete Planungen für Wohnquartiere am Siedlungsrand oder im Innenbereich entwickelt werden, und
- Dialoge mit Bürgerinnen und Bürgern, damit diese an der Identifizierung von Wohnbauflächen (Flächenkonzept) sowie an der Konkretisierung von konzeptionellen Entwicklungsideen teilhaben können.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Stadt oder Gemeinde im „Großen Frankfurter Bogen“ können Sie bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie bekommen maximal EUR 100.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden,
- Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau sowie
- Zweckverbände und Planungsverbände, wenn die antragsberechtigten Städte und Gemeinden daran beteiligt sind.
Als Stadt oder Gemeinde im „Großen Frankfurter Bogen“ werden Sie bevorzugt gefördert.
Das städtebauliche Konzept, das Sie erstellen, muss aus Plänen und einem Erläuterungsbericht bestehen und die Schaffung neuer Wohnquartiere mit sozialer Infrastruktur beziehungsweise Bildungsinfrastruktur und Freiräumen zum Ziel haben. Sie müssen eine vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Entwicklung des neuen Quartiers beifügen.
Ihr städtebauliches Konzept muss mehrere dieser Qualitätsmerkmale für nachhaltige Quartiersentwicklung berücksichtigen:
- Die geplante Baugebietsausweisung entspricht den Zielen des geltenden Regionalplans oder ist durch Zielabweichung vom Regionalplan zugelassen. Ist das nicht möglich, benötigen Sie eine Stellungnahme des zuständigen Regierungspräsidiums.
- Für die Städte und Gemeinden, in denen das Plangebiet liegt, oder für angrenzende Umlandgemeinden mit Entlastungsfunktion muss der Wohnraumbedarf durch Bedarfsprognosen oder durch Konzepte zur Wohnraumversorgung oder zur Stadtentwicklung nachgewiesen werden. Ist das nicht möglich, ist der Wohnraumbedarf nachvollziehbar herzuleiten (zum Beispiel durch eine geeignete Marktuntersuchung).
- Mindestens 2/3 der geplanten Geschossfläche dienen dem Wohnen oder sozialer Infrastruktur (Wohnfolgeeinrichtungen).
- Neben frei finanziertem Wohnraum muss auch ein Anteil an gefördertem Mietwohnraum im Rahmen des Hessischen Wohnraumfördergesetzes eingeplant werden.
- Das Plangebiet verfügt über eine Größe, die es nötig macht, soziale Infrastruktur oder Bildungsinfrastruktur im Plangebiet oder in der Zusammenschau auch mit einem angrenzenden oder benachbarten Bestandsgebiet oder auch mehreren Bestandsgebieten zu schaffen.
- Das Plangebiet ist bereits an das ÖPNV-Netz angeschlossen oder dieser Anschluss ist im Realisierungszeitraum des Konzepts (Bauphase) verbindlich von den entsprechenden Verkehrsträgern geplant. Die Stadt Frankfurt oder ein anderes genanntes Oberzentrum müssen vom Plangebiet aus innerhalb 1 Stunde Fahrtzeit bei überwiegender Nutzung von Bus, Bahn oder Fahrrad (dazu gehören auch Park & Ride -Möglichkeiten) erreichbar sein.
- Das Plangebiet liegt weder ganz noch teilweise in einem Gebiet, das in ein aktuelles Programm der Städtebauförderung aufgenommen ist oder in einem Untersuchungsgebiet zur Vorbereitung der Aufnahme in eines dieser Programme.
Wenn Sie einen Baulanddialog planen, muss der Wohnraumbedarf für die Städte und Gemeinden, in denen das Plangebiet liegt, oder für angrenzende Umlandgemeinden mit Entlastungsfunktion nachgewiesen sein oder nachvollziehbar hergeleitet werden können.