Gründungs- und Mittelstandsförderung – Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kurztext
Wenn Sie in Hessen im Kulturbereich wirtschaftlich orientierte Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Einrichtung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft bei Vorhaben wie
- Festivals, Kongresse, Konferenzen,
- Workshops, Seminare,
- Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, Vernetzung sowie zur Entwicklung des Kreativwirtschaftsstandorts,
- Maßnahmen zum Wissenstransfer und der Markterschließung sowie
- andere entsprechende Veranstaltungen und Angebote.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Projektförderung oder als institutionelle Förderung.
Die Höhe Ihres Zuschusses als Projektförderung beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendungen bis zu EUR 5.000 erhalten Sie als Festbetragsfinanzierung.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle Kreativwirtschaft Hessen in Anspruch nehmen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Organisationen, Institutionen und Initiativen der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Hochschulen und Kammern, sowie
- juristische und natürliche Personen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Hessen durchführen. In begründeten Einzelfällen erhalten Sie auch eine Förderung für Maßnahmen, die für hessische Unternehmen außerhalb Hessens durchgeführt werden.
- Sie erhalten keine Förderung für Projekte, die überwiegend der Kulturförderung zuzurechnen sind und sich nicht an die Erwerbswirtschaft richten, für überwiegend individuelle Beratungsleistung sowie für Angebote ohne Hessenbezug.
- Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.