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Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

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Summary
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Public sector
Hessen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Vorhaben planen, die dazu beitragen, die Innenstadtbereiche nachhaltig weiterzuentwickeln und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben, durch die Innenstädte und Ortskerne dauerhaft belebt und dortige Arbeitsplätze gesichert werden.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Planungen, Strategieentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Innenstadtmanagement und Vergütung für Beauftragte,
  • Gebäudemodernisierung und Umgestaltung des öffentlichen Raums,
  • Zwischennutzungen,
  • zeitlich befristete Teilübernahme von finanziellen Verpflichtungen zur Neuansiedlung beziehungsweise Sicherung bestehender identitätsstiftender Einzelhändlerinnen und Einzelhändler,
  • Digitalisierung,
  • Mobilität,
  • Ausstattungen im Innen- und Außenraum.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 80 Prozent und höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Ihre Einzelmaßnahmen beziehungsweise höchstens 89 Prozent, wenn Ihre Maßnahmen baufachlich geprüft werden müssen. Die Förderquote richtet sich nach Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich.

Der Zuschuss muss für Ihre Einzelmaßnahme oder Ihr Maßnahmenbudget für mehrere Einzelmaßnahmen mindestens EUR 5.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Auskünfte erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Sie erhalten die Förderung auf Grundlage von Programmausschreibungen, die auf der Programmseite veröffentlicht werden.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Hessen. Sie können die Fördermittel an Dritte weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als antragstellende Kommune müssen Sie nachweisen (zum Beispiel durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung oder ein Gutachten), dass
    • Ihr Projekt eine zentralörtliche und überörtliche Auswirkung auf bestimmte Bereiche der Innenstadt/des Ortskerns hat,
    • Sie eine Strategie erarbeitet haben und
    • bei investiven Maßnahmen die Ziele für die geplanten Maßnahmen mit den Zielen Ihrer jeweiligen Strategie übereinstimmen.
  • Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 20 Jahren für geförderte Hochbauten, von 10 Jahren für Hochbaumaßnahmen, deren Förderbetrag unter EUR 100.000, und von 15 Jahren für die Gestaltung von kommunalen Freiflächen.
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04 November 2023