Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Kurztext
Wenn Sie in Hessen Umweltschutzmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus der Umweltlotterie erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, die in den Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ beschrieben sind. Dies erfolgt mit Mitteln aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie.
Sie erhalten die Förderung für
- die Ausgaben für die Schaffung, Wiederherstellung oder Entwicklung von Lebensräumen und Arthabitaten einschließlich notwendiger Sicherungspflege,
- den Grunderwerb und damit unmittelbar zusammenhängende Nebenausgaben,
- Sachausgaben von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden für den Betrieb, den Erwerb oder die Reparatur von Arbeitsgeräten und Materialien,
- Ausgaben von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden mit dem Satzungsziel Naturschutz/Artenschutz für die Vorbereitung, Verwaltung und fachliche Begleitung der Maßnahmen,
- Druckkosten, Honorare, Planungskosten und Erfolgskontrollen durch externe Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen,
- in bestimmten Fällen auch Eigenarbeitsleistungen von gemeinnützigen Vereinen/Verbänden mit dem Satzungsziel Naturschutz/Artenschutz sowie
- bei Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz auch für Maßnahmen zur Unterstützung der naturnahen Gewässerentwicklung, Vegetations- und Gehölzpflege, Maßnahmen zur Biotopverbesserung an Bachläufen, Schaffung und Umgestaltung von ökologisch wertvollen Gewässerbiotopen und sonstige Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität an Gewässern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Sie als Landschaftspflegeverband und Naturschutzvereinigung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sie können normalerweise maximal EUR 25.000 erhalten, sogenannte natürliche Personen erhalten maximal EUR 5.000.
Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen sowie anerkannte Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen für Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie für Gewässerschutz und
- natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts für Vorhaben der Biotopgestaltung und Ökosystemvernetzung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in Hessen durchführen.
- Planen Sie Maßnahmen für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, müssen die zu fördernde Art oder der zu fördernde Lebensraum Bestandteil der „Hessen-Liste der Arten und Lebensräume“ sein.
- Bei Vorhaben für den Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und für die Biotopgestaltung müssen Sie fachplanerische Aussagen oder fachliche Expertisen vorlegen.
Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen aufgrund eines Bewirtschaftungsplans nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) und für alle weiteren Maßnahmen, für die eine rechtliche Verpflichtung des Landes Hessen besteht.