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Förderung von Holzvermarktungsorganisationen (HVO-Richtlinie)

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Hessen
Rural Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Hessen als Organisation die Holzvermarktung bündeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hessen unterstützt Sie als Holzvermarktungsorganisation (HVO) bei der Etablierung von zukunftsfähigen Holzvermarktungsstrukturen.

Sie erhalten die Förderung für den Aufbau und Betrieb von

  • kommunalen und privaten HVO,
  • von nach BWaldG anerkannten forstwirtschaftlichen Vereinigungen und anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften, die den Absatz von Holz zur Aufgabe haben, sowie von
  • sonstigen HVO (zum Beispiel hessische Maschinenringe).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • EUR 7,00 pro Hektar Mitgliedsfläche im 1. Förderjahr,
  • EUR 6,00 pro Hektar Mitgliedsfläche im 2. Förderjahr,
  • EUR 5,00 pro Hektar Mitgliedsfläche im 3. Förderjahr.

Abhängig von der Größe der Mitgliedsfläche erhalten Sie maximal zwischen EUR 200.000 und EUR 400.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Umweltschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Holzvermarktungsorganisationen (HVO), die geeignet sind, eine gebündelte Holzvermarktung zu übernehmen.

Die Förderung von Holzvermarktungsorganisationen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als HVO müssen Sie von der oberen Forstbehörde anerkannt sein und einen Geschäftsplan vorgelegt haben.
  • Der Aufbau und der Betrieb Ihrer HVO müssen den wettbewerbsrechtlichen Regelungen entsprechen.
  • Sie müssen eine Zusammenstellung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Waldbesitzenden mit welcher Forstbetriebsfläche an der HVO beteiligt sind und welche Vermarktungsmenge voraussichtlich erreicht werden kann.
  • Die Mitgliedsfläche Ihrer HVO muss mindestens 10.000 Hektar betragen.
  • Sie müssen bestimmte Mindestverarbeitungsmengen erreichen, die von Ihrer Mitgliedsfläche abhängen.
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All information about this funding has been collected from and belongs to the funding organization
04 November 2023