Förderung smarter Kommunen und Regionen im Programm Starke Heimat Hessen
Hessische Staatskanzlei
Kurztext
Wenn Sie als Kommune in Hessen gemeinschaftlich mit einer oder mehreren anderen Kommunen Vorhaben zur Digitalisierung Ihrer Verwaltung oder anderer Bereiche umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde, kreisfreie Stadt oder Landkreis bei Digitalisierungsvorhaben, die Sie bevorzugt zusammen mit anderen Kommunen als Gemeinschaftsvorhaben durchführen.
Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen:
- Verwaltungsdigitalisierung/ eGovernment (unter anderem eAkte, elektronische Vorgangsbearbeitung, Anbindung von Fachverfahren an Online-Antragsverfahren, digitale Verwaltungsservices),
- Smart Environment (unter anderem Aufbau und Betrieb von Sensornetzen zur Datenerfassung, Implementierung von Datenplattformen),
- Gesellschaft (unter anderem netzpolitische und Digitalisierungsdialoge und Stadtlabore, Beteiligung/Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungen und Abläufen),
- Transfer durch Coaching (Wissensträgerinnen und -träger einer Kommune helfen anderen bei der Implementierung von Projekten und Lösungen),
- Smart Mobility (unter anderem Steuerung von Verkehrsflüssen, digitale Parkraumbewirtschaftung, Vermeidung von motorisierten Individualfahrten, effiziente und zuverlässige Nahversorgung und Paketzustellung, Überwindung der Schnittstellen von Stadt und Land),
- Smart Business (unter anderem digitale Konzepte für den stationären Einzelhandel, digitale Techniken im Bereich der Standortvermarktung, Tourismus-Marketing und digitale Tourismusangebote),
- Smart Health (unter anderem fachmedizinische Beratung per Videokonferenz, Sensorik zur Patientenüberwachung, digitale Assistenzsysteme),
- Smart Energy (unter anderem intelligente Straßenbeleuchtung, Smart-Building-Anwendungen in kommunalen Nichtwohngebäuden, regionale Energiemarktplätze, energieeffiziente digitale Infrastruktur, digitale Infrastruktur für erneuerbare Energien).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten zwischen EUR 100.000 und EUR 2,5 Millionen für bis zu 2 Jahre.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Phase senden Sie bitte eine Projektskizze per Mail an smartekommunen@hessen-agentur.de. Wenn Ihre Projektskizze geprüft wurde und Sie eine Rückmeldung erhalten haben, können Sie die Projektskizze noch einmal überarbeiten und dann einreichen.
Wurde Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie in der 2. Stufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Ihren Antrag reichen Sie dann bitte online über das Antragsportal ein.
Bewilligungsstelle ist die HA Hessen Agentur, Informationen erteilt auch die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise (Kommunen) bevorzugt in Gemeinschaftsvorhaben als Kooperation von Kommunen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Wenn das Vorhaben, für das Sie eine Förderung bekommen, laufende Kosten verursacht, müssen Sie nach Beendigung der Förderung für mindestens 3 Jahre die weiterhin anfallenden Kosten tragen oder eine anderweitige Finanzierung sicherstellen.
- Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent aufbringen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Projektes muss gesichert sein.
Sie erhalten keine Förderung für
- vor einer Finanzierungszusage begonnene Projekte,
- Maßnahmen zur Anbindung an schnelles Internet (kabelgebunden und WLAN),
- Mobilfunkausbau,
- Maßnahmen, für die Sie über den „DigitalPakt Schule“ und „Digitale Schule Hessen“ eine Förderung bekommen können,
- Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Vereinbarung zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes finanziert werden.