Ehrenamt digitalisiert
Hessische Staatskanzlei
Kurztext
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als gemeinnützige Institution bei Vorhaben der Digitalisierung, vor allem Ihre interne Verwaltung betreffend.
Sie erhalten die Förderung für Projekte, die überwiegend (mindestens 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) folgende aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassen:
- Anschaffung geeigneter Hardware und geeigneter Software sowie
- Schulungs-/Anleitungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Hard- und Software.
Außerdem können Sie eine Förderung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Digitalisierungsvorhaben sowie in geringem Umfang auch für Anschaffungen von Hard- und Software und Schulungsmaßnahmen und Dienstleistungen für Maßnahmen, die der Digitalisierung Ihres ursprünglichen Betätigungsfeldes dienen (zum Beispiel des Vereinsangebots oder des Vereinszwecks), bekommen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens jedoch EUR 5.000 und höchstens EUR 15.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die Internetseite oder postalisch an die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. Die jährlichen Antragsfristen werden im Internet veröffentlicht.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige Vereine,
- deren hessische Dachverbände sowie
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss aus Maßnahmen bestehen, die zur Optimierung interner Prozesse, zur Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder beitragen.
- Sie müssen in Hessen ansässig sein oder das Projekt in Hessen umsetzen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.