Hessische Film- und Fernsehförderung (HessenFilm)
HessenFilm und Medien GmbH
Kurztext
Wenn Sie ein Vorhaben im Bereich Film, Fernsehen oder audiovisuelle Medien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Entwicklung, Produktion, Vermarktung und Auswertung von künstlerisch und kulturell qualitativ hochwertigen Filmen und Serien für Kino, Fernsehen oder Video on Demand (VoD) und auch von weiteren audiovisuellen Medienprojekten. Sie bekommen die Förderung für alle Genres und Formate.
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Bereichen:
- Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung (Treatment, Stoffentwicklung, Produktionsvorbereitung, Setzkastensystem, Paket-Förderung, Talent-Paketförderung),
- Produktionsförderung (Produktion, Erfolgsdarlehen, Postproduktion),
- Nachwuchsförderung (Nachwuchs-Stoffentwicklung und Produktionsvorbereitung, Nachwuchsfilme, Hochschulabschlussfilm),
- Verleih und Vertrieb,
- Kinoinvestition,
- Festivals, Veranstaltungen und Reihen,
- Medien (digitale und audiovisuelle Projekte) sowie
- sonstige Maßnahmen.
Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Darlehen oder als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrem Vorhaben, für die einzelnen Vorhaben gelten unterschiedliche Förderhöchstsätze.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens online an die HessenFilm und Medien GmbH. Bitte beachten Sie die Antragsfristen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
- Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten oder Regisseurinnen und Regisseure mit (Wohn-)Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
- Körperschaften (zum Beispiel eingetragene Vereine), die
- gewerbsmäßig die Vermarktung von Filmen, Serien oder sonstigen audiovisuellen Inhalten betreiben,
- Kinos oder sonstige Abspielstätten in Hessen betreiben oder
- Filmfestivals, Filmveranstaltungen und Filmreihen in Hessen ausrichten,
- Studierende der hessischen Hochschulen auf Empfehlung der zuständigen Dozentinnen und Dozenten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss ein qualitativ förderwürdiges Projekt erwarten lassen.
- Wenn Sie ein Vorhaben in den Bereichen Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb oder Medien durchführen, muss dieses einen „Hessen-Effekt“ aufweisen oder es muss ein besonderes kulturelles und/oder kulturwirtschaftliches Interesse des Landes Hessen an dem Projekt bestehen.
- Die Kosten Ihres Projekts müssen branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert sein.
- Sie müssen die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Rechte sowie die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen.
- Für Industrie-, Werbe- oder Imagefilme oder ähnliche Projekte erhalten Sie keine Förderung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sowie deren Tochterunternehmen, an denen sie eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent halten.