Gründungs- und Mittelstandsförderung – Beteiligung an Messen und Ausstellungen
Hessen Trade & Invest GmbH
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen, Architektur- oder Ingenieurbüro in Hessen an Messen oder Ausstellungen teilnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen über Ihre Kammer einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes, Architektur- oder Ingenieurbüro oder auch Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie sich an einer Messe oder Ausstellung beteiligen wollen.
Sie erhalten die Förderung als Gruppen- oder Einzelförderung sowie als offizielle Landesbeteiligungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei offiziellen Landesbeteiligungen ist eine Staffelung der Beteiligungsbeträge nach Unternehmensgröße und Veranstaltung möglich.
Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Gruppen- oder Einzelförderungen erhalten wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kammern oder Verbände. Diese reichen den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Hessen Trade & Invest GmbH ein. Der Antrag muss jeweils vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden.
Wenn Sie eine offizielle Landesbeteiligung beantragen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils beauftragte Messe-Durchführungsgesellschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Handwerkskammern,
- Industrie- und Handelskammern,
- die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen,
- die Ingenieurkammer Hessen sowie
- Landesfachverbände der gewerblichen Wirtschaft.
Als interessiertes Unternehmen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Kammer oder Ihren zuständigen Verband. Als Unternehmen werden Sie unterstützt, wenn Sie einen Jahresumsatz von bis zu EUR 75 Millionen haben.
Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf Märkten, bei denen die Geschäftssprache nicht Deutsch ist, und auf Märkten außerhalb Europas.
- Bei der Gruppenförderung müssen die Gruppen aus mindestens 3 Unternehmen bestehen.
- Bitte beachten Sie außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.