Förderung der Nahmobilität
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Kurztext
Wenn Sie Projekte für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr.
Sie erhalten die Förderung für
- investive Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fuß- und Radverkehrs,
- Konzepte,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für investive Vorhaben grundsätzlich bis zu 70 Prozent und bei Vorhaben, die eine besondere überkommunale verkehrliche Bedeutung haben, auch bis zu 80 Prozent und
- für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60 Prozent
Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden:
- bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden abhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und
- bei Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen abhängig vom Standort des Projekts.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 20.000 für investive Maßnahmen und bei EUR 2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommunen zuständig sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Es muss sich um ein abgegrenztes Projekt handeln.
- Ihr Projekt muss geeignet sein,
- sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,
- die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,
- die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen sowie
- motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern.
- Sie müssen das Vorhaben bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant haben.
- Wenn Sie das Vorhaben umsetzen, müssen Sie die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigen und das Vorhaben mit anderen städtebaulichen und verkehrlichen Maßnahmen abstimmen.