Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Gundstückserwerb,
- den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
- die Änderung und Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
- barrierereduzierte Grundausstattung.
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.