Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen, Ausstattungsverbesserungen und umfassenden Modernisierungen von Wohngebäuden und Wohnheimen für Studierende und Auszubildende.
Die Förderung ist in 2 Programme gegliedert:
- Klimaschutzprogramm A: energetische Modernisierungsmaßnahmen.
- Modernisierungsprogramm B: Ausstattungsverbesserungen und umfassende Modernisierungen.
Beide Förderprogramme sind modular aufgebaut. Verpflichtende Grundmodule können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Im Klimaschutzprogramm A erhalten Sie die Förderung in folgenden Grundmodulen:
- Qualitätssicherung Backstein,
- Qualitätssicherung Energie,
- energetische Modernisierungsmaßnahmen,
- Optimierung der Heizungsanlage und erneuerbare Wärme.
Im Modernisierungsprogramm B erhalten Sie die Förderung in folgenden Grundmodulen:
- Ausstattungsverbesserungen,
- umfassende Modernisierungsmaßnahmen,
- Dachgeschossausbau und Aufstockung,
- Qualitätssicherung Backstein,
- Qualitätssicherung Energie,
- barrierefreier oder barrierereduzierter Umbau und Aufzugsanlagen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Sie können zusätzlich ein Ergänzungsdarlehen erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Im Klimaschutzprogramm A können Sie keine Anträge mehr für den Hamburger Energiepass stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Gebäude ist ein Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten in Hamburg.
- Die Baugenehmigung für Ihr Gebäude darf nicht älter als 20 Jahre sein.
- Ihr Wohnangebot muss sich an Studierende an einer anerkannten Hochschule oder hamburgischen Berufsakademie oder an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf oder an einer Berufsfachschule mit Schüler-BAföG-Anerkennung richten.
- Sie müssen Ihre Maßnahme durch eine autorisierte Qualitätssicherung begleiten lassen.
Unternehmen in Schwierigkeiten oder Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen sind, werden nicht gefördert.