Modernisierung von Mietwohnungen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Mietwohnungen energetisch modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt energetische Modernisierungsmaßnahmen von Mietwohnungen.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- Qualitätssicherung Backstein,
- Hamburger Energiepass,
- Qualitätssicherung Energie,
- energetische Modernisierungsmaßnahmen ohne Mietpreisbindung,
- Optimierung der Heizungsanlage und Einsatz erneuerbare Energien,
- Ausstattungsverbesserungen,
- umfassende Modernisierungsmaßnahmen,
- Dachgeschossausbau und Aufstockung,
- barrierefreier Umbau.
Im Rahmen der Ergänzungsmodule können Sie eine Förderung für folgende Maßnahmen beantragen:
- energetische Modernisierung,
- nachhaltige Dämmstoffe,
- innovative ökologische Technologien,
- Lüftungsanlagen,
- Backsteinfassaden,
- barrierefreie Zuwegung,
- energetische Modernisierungsmaßnahmen mit Mietpreisbindung,
- Holzbau,
- innovative ökologische Technologien.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.
Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an
- einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
- einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)
durchführen.
Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
Die Baugenehmigung Ihrer Immobilie ist nicht älter als 20 Jahre.
Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Die Mietparteien müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
- Unternehmen bestimmter Branchen.