IFB-Förderkredit Sport
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Sportstätten zu erhalten und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Volltext
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung von Sportstätten durch Gewährung von Darlehen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg besichert werden.
Die Förderung erhalten Sie für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau von baulichen Anlagen im Sportstättenbereich.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Das Darlehen wird durch eine Bürgschaft bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten besichert, wenn es durch einen Kredit der IFB Hamburg nach diesem Programm finanziert wird. Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 20.000
Darüber hinaus können Sie im Einzelfall einen Zuschuss erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 1.1. beziehungsweise bis zum 1.7. des Förderjahres an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind im Bereich des Sports tätige Vereine und Verbände, die im Hamburger Vereinsregister geführt sind, und private gemeinnützige Sportstiftungen, die die für Sportvereine genannten geltenden Förderkriterien erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihre Organisation muss normalerweise mindestens 50 Mitglieder haben, gemeinnützig und ausschließlich auf Ortsebene im Amateursportbereich tätig sein.
- Ihr zu förderndes Vorhaben muss von sportpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein, wobei Sie den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Unterhaltung der vereinseigenen Sportstätte gewährleisten müssen.
- Ihre Sportstätte darf nur für den Amateursport genutzt werden. Ihre Angebote müssen sich ausschließlich an Interessierte in Hamburg und der näheren Umgebung richten.
- Ihre Sportanlage muss bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre, bei Grundinstandsetzung oder Modernisierung für mindestens 10 Jahre genutzt werden.
- Sie müssen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent tragen und die zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.