Hamburger Gründachförderung
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Begrünung von Dächern auf Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie bekommen die Förderung für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
- freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
- Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
- Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
- boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
- Kosten für die Fertigstellungspflege,
- Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 Prozent der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.
Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
- Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
- Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
- Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt EUR 100.000 je Gebäude.
Für Privatpersonen und kleine Unternehmen liegt die maximale Förderung bei 60 Prozent, bei mittleren Unternehmen bei 50 Prozent und bei großen Unternehmen bei 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Sie müssen
- die technischen Anforderungen erfüllen,
- die Baumaßnahmen spätestens 2 Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheides fertigstellen,
- die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchführen lassen,
- die Dachbegrünung mindestens 15 Jahre pflegen und erhalten,
- insgesamt die Finanzierung der Baumaßnahme sicherstellen,
- sämtliche Verpflichtungen, die mit der Zuschussgewährung verbunden sind, auf Ihren Rechtsnachfolger übertragen,
- der IFB Hamburg schriftlich mitteilen, wenn Sie das Grundstück ganz oder teilweise an Dritte veräußern wollen.
Nicht gefördert werden Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden.