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Hamburger Energie Härtefallhilfe (HEH)

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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Summary
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For profit
Hamburg
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit deutlich gestiegenen Gas- und/oder Strompreisen konfrontiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen mit Finanzmitteln des Bundes bei der Bewältigung von Ausgabensteigerungen für Energie.

Sie erhalten die Förderung als Ausgleich für besondere Härten, die ihre Ursache in der andauernden Energiekrise haben.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe eines doppelten Monatsabschlages oder einer doppelten Monatsrechnung November 2022.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000 jeweils für Strom und/oder Gas einzeln.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Kundenportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Beachten Sie, dass Sie die Hamburger Energie Härtefallhilfe (HEH) nicht mit anderen Förderprogrammen für den gleichen Förderzweck kombinieren können.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Mitarbeitendenzahl von mehr als 1,0 Vollzeitäquivalenten, die bei einem Hamburger Finanzamt ertragssteuerlich geführt werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten die Förderung ausschließlich für Energie, die Sie in der Bundesrepublik Deutschland verbraucht haben.
  • Ihre durchschnittlichen Preise für Gas und/oder Strom müssen sich im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens verdreifacht haben.
  • Das Gründungsdatum Ihres Unternehmens muss vor dem 30.10.2021 liegen.

Nicht gefördert werden

  • Unternehmen, die Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Pellets, Kohle, Mineralöl, Treibstoffe oder andere Energieträger am Markt anbieten,
  • öffentliche Unternehmen und
  • Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise mit Verstößen gegen die Boni- und Dividendenverbote des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes.
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12 October 2023