Förderung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen und von Fachkräftepotenzialen in der Berufsausbildung (Stipendienprogramm)
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie in Hamburg einen ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen, eine Teilzeitausbildung absolvieren oder Ihre Ausbildung nicht anderweitig gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen als gleichwertig in Deutschland anerkennen zu lassen. Darüber hinaus unterstützt die Hansestadt Sie bei Ihrer Ausbildung, wenn Sie wegen einer Teilzeitausbildung größeren finanziellen Bedarf haben oder wegen Ihres Alters oder Ihrer Nationalität von Förderungen des Bundes ausgeschlossen sind.
Beim Anerkennungsverfahren erhalten Sie Zuwendungen für
- Übersetzungen, Gebühren und Auslagen,
- Ausgleichsmaßnahmen bei reglementierten Berufen oder vergleichbare Maßnahmen bei nicht reglementierten Berufen,
- Sprachkurse,
- die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium).
Bei einer Berufsausbildung erhalten Sie die Förderung für
- Kurs- oder Schulgebühren,
- Kinderbetreuung,
- die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Stipendium).
Sie erhalten die Förderung als Stipendium, Zuschuss oder zinsloses Darlehen.
Die Höhe des Stipendiums hängt von Ihrem Einkommen und Familienstand ab. Sie richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und berücksichtigt Ihr Einkommen bei der Antragstellung. Bei einem Anerkennungsverfahren erhalten Sie das Stipendium für höchstens 3 Jahre, bei einer Berufsausbildung höchstens für die Dauer der Ausbildung.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu EUR 4.000 betragen. Zusätzlich können Sie ein Darlehen von bis zu EUR 6.000 (gegebenenfalls bis zu EUR 10.000) bekommen.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 100,00 für Zuschüsse und bei EUR 300,00 für Darlehen. Es gelten bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Die Förderung beantragen Sie bitte jeweils vor Beginn des Vorhabens
- für das Anerkennungsverfahren beim Diakonischen Werk Hamburg,
- für eine Berufsausbildung bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Im Anerkennungsverfahren sind Sie antragsberechtigt als
- Person mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
- Person, die nachweist, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden kann, und
- Person mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft oder mit einem Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz oder als Geduldete, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.
Im Rahmen der Förderung von Berufsausbildungen sind Sie antragsberechtigt als
- Person, die eine Teilzeitausbildung absolviert und
- aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Aufenthaltsstatus oder ihres Alters dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes oder auf Berufsausbildungsbeihilfe hat.
Die Förderung des Anerkennungsverfahrens ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation verbessert langfristig Ihre Chancen, eine Ihrer Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden und Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
- Die Förderung wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, dass Sie sie nur bekommen, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Arbeitsförderung haben.
- Sprachkurse müssen ein gehobenes mittleres Niveau aufweisen und dürfen nicht bloß dem Erwerb oder der Verbesserung allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse dienen.
- Für eine Zweitausbildung erhalten Sie die Förderung nur dann, wenn das Anerkennungsverfahren nicht zur vollen Gleichwertigkeit führt.
Die Förderung von Berufsausbildungen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie absolvieren eine duale berufliche Ausbildung, eine vollqualifizierende Ausbildung in einer Berufsfachschule oder eine Aufstiegsfortbildung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz.
- Ihr Ausbildungsort liegt in Hamburg.
- Sie haben in Deutschland keinen Berufsabschluss erworben und kein Hochschulstudium abgeschlossen (Bachelor- oder Bakkalaureus-Studiengang).
- Die Förderung wird nachrangig gewährt. Es ist demnach erforderlich, dass Sie die Ausbildung nicht selbst finanzieren können und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.