Förderrichtlinie Erneuerbare Energien
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen für den Einsatz von erneuerbaren Energien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Die Hansestadt Hamburg fördert den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- ausgewählte Techniken zur Nutzung, Speicherung oder Verteilung von erneuerbarer Energie oder Techniken, die die Voraussetzungen dafür schaffen, sowie
- energiesparende Anlagen und Anlagenteile, die in Kombination mit der Nutzung von erneuerbarer Energie eingesetzt werden oder im Zusammenhang mit der Nutzung von erneuerbarer Energie stehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme und den durch die Projekte bewirkten Umweltentlastungen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Organisationen mit vergleichbarer Zielsetzung, gemeinnützige Organisationen,
- Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte sowie
- Contractoren in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das Vorhaben innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg umsetzen.
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
- Die geförderte Maßnahme muss zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.
- Bei einem Förderumfang von bis zu EUR 100.000 können Bauleistungen, Dienst- oder Lieferleistungen freihändig vergeben werden. Bei einer Förderung von mehr als EUR 100.000 bis zu EUR 1 Million sind diese Leistungen zumindest beschränkt auszuschreiben.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die einer Beihilferückforderung der Europäischen Kommission nicht Folge geleistet haben.