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Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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Summary
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For profit
Individuals
Hamburg
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen für Ihre Wohnung verlängern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg unterstützt Sie im 1. Förderweg, wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen an geförderten Mietwohnungen verlängern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1,50 pro m2 förderfähiger Wohnfläche ab dem Ende der gesetzlichen Mietpreis- und Belegungsbindungen und für einen Zeitraum von 10 Jahren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Es muss sich um im 1. Förderweg geförderte Mietwohnungen in Hamburg handeln, deren ursprüngliche Bindungen innerhalb von 2 Jahren enden.
  • Frei werdende Wohnungen dürfen Sie im Förderzeitraum nur an Haushalte vergeben, die im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung oder eines Dringlichkeitsscheins sind (sogenannte WS-Bindung).
  • Sie schaffen neue Miet- und Belegungsbindungen.
  • Sie dürfen für die geförderten Wohnungen nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.
  • Sie dürfen die geförderten Wohnungen im Förderzeitraum nicht in Eigentumswohnungen umwandeln.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete
    • Mümmelmannsberg,
    • Steilshoop,
    • Neuallermöhe-West sowie
    • Wilhelmsburg.
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04 November 2023