Bindungsverlängerung auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen für Ihre Wohnung verlängern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie im 1. Förderweg, wenn Sie auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen an geförderten Mietwohnungen verlängern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1,50 pro m2 förderfähiger Wohnfläche ab dem Ende der gesetzlichen Mietpreis- und Belegungsbindungen und für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
- Es muss sich um im 1. Förderweg geförderte Mietwohnungen in Hamburg handeln, deren ursprüngliche Bindungen innerhalb von 2 Jahren enden.
- Frei werdende Wohnungen dürfen Sie im Förderzeitraum nur an Haushalte vergeben, die im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung oder eines Dringlichkeitsscheins sind (sogenannte WS-Bindung).
- Sie schaffen neue Miet- und Belegungsbindungen.
- Sie dürfen für die geförderten Wohnungen nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.
- Sie dürfen die geförderten Wohnungen im Förderzeitraum nicht in Eigentumswohnungen umwandeln.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete
- Mümmelmannsberg,
- Steilshoop,
- Neuallermöhe-West sowie
- Wilhelmsburg.