Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie den Neubau oder die Änderung beziehungsweise Erweiterung von Mietwohnungen für eine Baugemeinschaft mit genossenschaftlichem Eigentum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank fördert Vorhaben von Baugemeinschaften unterschiedlicher Rechtsform. Unterstützt werden Kleingenossenschaften in Form einer Objektgenossenschaft, Projektträger-Genossenschaften und Baugemeinschaften in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft, einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts.
Gefördert wird auch der Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft.
Das Förderangebot ist modular aufgebaut:
Im Grundmodel bekommen Sie die Förderung für
- den Neubau,
- die Änderung sowie
- die Erweiterung von Gebäuden.
In den Ergänzungsmodulen bekommen Sie die Förderung für
- energiesparendes, nachhaltiges oder barrierefreies Bauen,
- Aufzugsanlagen,
- Stellplätze für Kfz, Carsharing, E-Mobilität sowie Fahrräder,
- Kompaktwohnungen und kompakte Bauvorhaben,
- Wettbewerbe und
- Integrationsleistungen.
Sie erhalten die Förderung in Form von Darlehen, einmaligen oder laufenden Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme und erfolgt über einen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Das Bauvorhaben der Baugemeinschaft muss in das Wohnraumförderungsprogramm aufgenommen werden.
Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Als Investor müssen Sie die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und ein ausreichend hohes Eigenkapital besitzen. In der Regel müssen Sie ein Eigenkapital von mindestens 10 bis 20 Prozent einsetzen.
Bei Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum gilt:
- Die Haushalte müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Bei Baugemeinschaften in Kooperation mit einer Bestandsgenossenschaft: Für die Bestandsgenossenschaft gilt zusätzlich die Förderrichtlinie Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg.
Bei Erwerb von Bestandsobjekten durch eine Mietergenossenschaft gilt:
- Mieterinnen und Mieter müssen eine Genossenschaft gründen, die das Objekt erwirbt.
- Die Wohnungen dürfen vor dem Erwerb durch die Genossenschaft keinerlei Mietpreis- oder Belegungsbindung unterliegen.
Als Baugemeinschaft mit individuellem Eigentum nehmen Sie bitte die Förderung Eigenheim für selbstgenutztes Wohneigentum in Anspruch.