Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Die Bagatellgrenze beträgt EUR 3.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
- Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
- Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.
Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.