Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Kurztext
Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.
Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2,00 pro m2 förderfähiger Wohnfläche für die Dauer des Mietverhältnisses, maximal jedoch für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
- Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.
- Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.
- Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden.
- Die Wohnung muss über eine Wohnfläche von mindestens 25 m2 verfügen.
- Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.
- Für die geförderten Wohnungen dürfen Sie nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Freistellungsgebiete
- Mümmelmannsberg,
- Steilshoop und
- Neuallermöhe-West sowie
- Wilhelmsburg.