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Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Hamburg
Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Mietwohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf bereitstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Hamburg fördert Ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von bestimmten Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf. Zu diesen Zielgruppen zählen Frauen aus Frauenhäusern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen, Menschen mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen, die aus stationären Einrichtungen oder Haft kommen sowie unterstützungsbedürftige Jungerwachsene aus betreuten Jugendwohnungen und aus öffentlicher Unterbringung.

Sie bekommen die Förderung im

  • Programm A für den Erwerb von einmaligen Belegungsrechten mit einer Mietpreisbindung für höchstens 10 Jahre und
  • Programm B für den Erwerb von langfristigen Belegungsrechten mit einer Förderlaufzeit von 20 Jahren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt im Programm A einmalig EUR 15.000 und im Programm B EUR 25.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen.

Die Förderung an folgende Bedingungen geknüpft.

  • Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.
  • Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.
  • Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden. Sie muss in Programm A mindestens 25 Quadratmeter, in Programm B mindestens 30 Quadratmeter groß sein.
  • Ihre Wohnungen in den Gebieten Mümmelmannsberg, Steilshoop und Neuallermöhe-West sowie Wilhelmsburg erhalten in Programm B keine Förderung.
  • Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.
  • Sie dürfen normalerweise nur unbefristete Miet- und Nutzungsverträge abschließen.
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04 November 2023