Frei_Fläche: Raum für kreative Zwischennutzung
Hamburg Kreativ Gesellschaft
Kurztext
Wenn Sie leerstehende Einzelhandelsflächen in Hamburg mit kreativen Projekten, Kunst und Kultur beleben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung dient auch zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie für den innerstädtischen Raum und die Kreativwirtschaft.
Volltext
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Vorhaben zur Zwischennutzung von leerstehenden Einzelhandelsflächen durch Akteurinnen und Akteure aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft.
Die Förderung besteht aus 4 Säulen:
- Zuschüsse für Nutzerinnen und Nutzer,
- Zuschüsse für Intermediäre,
- Zuschüsse, um die Voraussetzungen für Zwischennutzung zu schaffen,
- Zuschüsse für Kommunikations-, gestalterische und künstlerische Maßnahmen.
In Säule 1 und Säule 2 erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe der Differenz zwischen Ihren Kosten (Neben- und Betriebskosten der gemieteten Fläche) und dem von Ihnen zu leistenden Eigenanteil:
- Als Kreativschaffende in Säule 1 tragen Sie einen Eigenanteil von EUR 1,50 pro m² pro Monat.
- Als Intermediäre in Säule 2 tragen Sie einen Eigenanteil von EUR 1,00 pro m² pro Monat.
Die Höhe des Zuschusses in den Säulen 3 und 4 hängt von der Art Ihres Vorhabens ab.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Hamburg Kreativ Gesellschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Einzelpersonen oder Unternehmen, die professionell in der Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft arbeiten,
- öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die in Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft ausbilden,
- Intermediäre Einrichtungen, die größere Flächen anmieten und sie an Kreativschaffende untervermieten,
- Vermieterinnen und Vermieter, die Kreativschaffenden eine Zwischennutzung ermöglichen,
in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Eine Förderung in Säule 3 erhalten Sie nur in Kombination mit Förderungen der Säulen 1 und 2.
- Zur Zwischennutzung können Sie leerstehende Flächen nutzen, die in Hamburg als Einzelhandelsflächen genehmigt sind und
- vor dem Leerstand mindestens bis zum 4. Quartal 2019 genutzt wurden oder
- in Neubauten liegen, die nach dem 1.10.2019 fertiggestellt wurden.
- Vermietende, Nutzende und Intermediäre dürfen in keinem verwandtschaftlichen, familiären oder geschäftlichen Verhältnis stehen.
- Als Intermediäre dürfen Sie keine Gewinnerzielungsabsichten verfolgen.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.