Gründerstipendium.NRW
Gründungsnetzwerke Grüberstipendium NRW
Kurztext
Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Volltext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für
- die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die über den Stand der Technik wesentlich hinausgehen und die Sie in Ihrem Unternehmen umsetzen wollen,
- neue Dienstleistungen, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale zumindest auf dem regionalen Markt erwarten lassen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 1.000 pro Monat, also maximal EUR 12.000. In Teams können bis zu 3 Gründerinnen oder Gründer gefördert werden, also mit bis zu EUR 36.000 je Team.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor dem Ablauf von 12 Monaten seit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister bei einem zertifizierten Gründernetzwerk ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis 30.9.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Das Gründerstipendium NRW ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinst- oder Kleinunternehmen gegründet haben.
Sie müssen
- ein nicht börsennotiertes Kleinst- oder Kleinunternehmen gründen oder führen,
- das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder
- bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und
- das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist,
- Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben,
- selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens tätig sein,
- mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben,
- eine schriftliche Empfehlung durch ein Gründungsnetzwerk vorlegen, das von der bewilligenden Stelle akkreditiert wurde.
Eine Betreuung Ihres Vorhabens durch das Gründungsnetzwerk muss gewährleistet sein.
Die Förderung ist ausgeschlossen,
- wenn Sie sie für verschiedene Gründungsvorhaben beantragen,
- wenn Sie ein Stipendium oder eine Förderung zur Finanzierung Ihres Lebensunterhalts erhalten (zum Beispiel das EXIST-Gründerstipendium),
- wenn Sie gleichzeitig den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld in Anspruch nehmen,
- wenn Sie hauptberuflich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.