Förderung der Gesundheitswirtschaft
Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH)
Kurztext
Wenn Sie ein Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben im Bereich der Gesundheitswirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Hamburg unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kategorien „experimentelle Entwicklung“, „industrielle Forschung“, „Durchführbarkeitsstudien“ sowie Prozess- und Organisationsinnovationen im Bereich der Gesundheitswirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte, die eine Verbesserung für die Prävention und die gesundheitliche Versorgung der Patienten erwarten lassen, sowie
- Vorhaben aus dem Bereich der Gesundheitsversorgungs-Forschung, die sich auf Innovationen von Hamburger Unternehmen beziehen.
Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers sowie von Art und Umfang des Vorhabens und beträgt bis zu EUR 200.000 je Vorhaben, in Ausnahmefällen auch mehr.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Projektskizze einreichen und ein Beratungsgespräch bei der Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH (GWHH) führen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Amt für Gesundheit, Referat Gesundheitswirtschaft.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Große Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn sie mit kleinen und mittleren Unternehmen zusammenarbeiten und diese mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten tragen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt
- soll innovativ und sektoren-, berufs- oder branchenübergreifend sein,
- soll die Transparenz für Patienten und die Versorgung verbessern,
- soll nachhaltig sein und zu den gleichstellungspolitischen Zielen des Senats beitragen,
- muss begründete Aussicht auf Erfolg und zeitgerechte Umsetzung haben.
Mit dem Projekt dürfen Sie vor dem Erlass des Bewilligungsbescheides noch nicht beginnen.
Sie müssen das Projekt in Hamburg durchführen.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
Sie müssen zuverlässig, leistungsfähig, existenz- und wettbewerbsfähig sein.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten ist.