Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen durch ihre Kammern und Fachverbände (Kammerberatungsrichtlinie - KammerbeRL M-V)
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Kurztext
Wenn Sie als Handwerkskammer oder Fachverband für Handwerksunternehmen Beratungen zu unterschiedlichen Themen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen für Handwerksunternehmen.
Gefördert werden:
- Einzel- und Gruppenberatungen für Existenzgründerinnen und -gründer sowie bestehende Handwerksunternehmen über alle wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung und Innovationstätigkeit sowie zur Anpassung an die Wettbewerbsbedingungen,
- Analysen, Bewertungen und einzelbetriebliche Stellungnahmen, die zur Entscheidungsvorbereitung für die Unternehmerinnen und Unternehmer dienen oder die im Rahmen von Gründungsförderungen oder Betriebsübernahmen notwendig sind,
- Einzel- und Gruppenberatungen zu den technischen Voraussetzungen und den Einsatzmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie deren Chancen und Risiken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt
- EUR 100 je Tagwerk für Beratungen durch Beraterinnen und Berater der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks, die im Rahmen der Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk gefördert werden,
- EUR 300 je Tagwerk für Beratungen durch IT-Beraterinnen und -Berater, die bei den Handwerkskammern des Landes beschäftigt sind.
Ein Tagewerk umfasst 8 Zeitstunden. Pro Beraterin oder Berater können jährlich maximal 120 Beratungstagewerke abgerechnet werden.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
rechtliche Voraussetzungen
Der Zuschuss im Programm „Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen durch ihre Kammern und Fachverbände (Kammerberatungsrichtlinie – KammerbeRL M-V)“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind die Handwerkskammern und Fachverbände des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Endbegünstigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen des Handwerks.
- Es handelt sich um eine Beratung für eine Existenzgründerin oder einen Existenzgründer oder ein bestehendes rechtlich selbstständiges Unternehmen des Handwerks mit Sitz, Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
- Die Beratungen werden durch bei den Handwerkskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern und deren Fachverbänden angestellte und qualifizierte Beraterinnen und Berater durchgeführt.
- Die Beraterinnen und Berater aktualisieren ihr Fachwissen kontinuierlich durch Qualifizierungsmaßnahmen und verwenden jährlich mindestens 6 Tagewerke zu ihrer Fortbildung.
- Die zu fördernden Beratungen erfordern mindestens 2 Beratungsstunden (inklusive Reise-, Vor- und Nachbereitungszeiten) und maximal 4 Beratungstagewerke.