Förderung von Beratungen bei gewerblichen Unternehmen
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Kurztext
Wenn Sie eine Beratung zu komplexen Fragestellungen bei der Entwicklung oder Stabilisierung Ihres Unternehmens in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Beratung von Unternehmen zu den Themen
- Finanzierung und Liquiditätssicherung,
- Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich Steigerung der Ressourceneffizienz,
- Optimierung von Energieeffizienz,
- Umweltmanagement,
- Planung und Umsetzung von Investitionen bei Wachstumsschüben,
- Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten sowie
- Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei maximal 15 Tagewerken mit einem Tagessatz von bis zu EUR 900.
Ihren Antrag stellen Sie bitte unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (gemäß KMU-Definition der Europäischen) mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, die seit mindestens 2 Jahren am Markt bestehen.
Die Beratung muss von externen Beraterinnen/Beratern oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die die erforderliche Qualifikation sowie ausreichende berufliche Erfahrungen nachweisen können.
Es muss sich um einen Beratungsgegenstand handeln, dessen Komplexität eine Förderung durch den Bund wegen der Begrenzung auf 5 Beratungstage nicht möglich macht.
Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung über mindestens 4 sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (Vollzeitäquivalente ohne Auszubildende) in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
Unternehmen bestimmter Wirtschaftsbereiche und Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.