Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Kurztext
Wenn Sie Kinder im nicht schulpflichtigen Alter betreuen, während deren Eltern an einem Integrationskurs teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Angebote von Kursträgern, die nicht schulpflichtige Kinder während der Teilnahme der Eltern an einem Integrationskurs beaufsichtigen.
Gefördert werden Projekte der Kinderbeaufsichtigung in 4 Modellen:
- Modell 1: Die Kinderbeaufsichtigung wird mit einer festangestellten, qualifizierten Kindertagespflegeperson umgesetzt. Gefördert werden die Personalausgaben für die Kindertagespflegeperson.
- Modell 2: Die Kinderbeaufsichtigung wird mit einer festangestellten, geeigneten Person umgesetzt, die während der Programmlaufzeit eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson absolviert. Gefördert werden die Personalausgaben für die Kindertagespflegeperson sowie die Ausgaben für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson.
- Modell 3: Die Kinderbeaufsichtigung wird mit einer selbstständigen, qualifizierten Kindertagespflegeperson umgesetzt. Eine Förderung erfolgt pro Kind und Betreuungsstunde.
- Einstiegsmodell: Die Kinderbeaufsichtigung wird mit einer geeigneten Person umgesetzt, wobei ein Wechsel in Modell 1, 2 oder 3 angestrebt wird. Hierfür erstellt der Träger während der Umsetzung des Vorhabens ein Konzept. Eine Förderung erfolgt pro Kind und Unterrichtseinheit des Integrationskurses.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
In den verschiedenen Modellen können Sie folgende Zuschüsse erhalten:
- Modell 1: Personalausgaben für grundsätzlich mindestens 19 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche mit bis zu EUR 24.000 pro Kalenderjahr bei einem Stellenumfang von 50 Prozent beziehungsweise bis zu EUR 36.000 pro Kalenderjahr bei einem Stellenumfang von 75 Prozent.
- Modell 2: Personalausgaben für grundsätzlich mindestens 19 Stunden und maximal 30 Stunden pro Woche mit bis zu EUR 20.000 pro Kalenderjahr bei einem Stellenumfang von 50 Prozent beziehungsweise bis zu EUR 30.000 pro Kalenderjahr bei einem Stellenumfang von 75 Prozent bis zum Abschluss der Qualifizierung. Nach Abschluss der Qualifizierung und Nachweis der Pflegeerlaubnis werden Zuschüssen wie in Modell 1 gewährt.
- Modell 3: EUR 8,80 pro Beaufsichtigungsstunde und Kind.
- Einstiegsmodell: EUR 6,00 pro Unterrichtseinheit (à 45 Minuten) und Kind. Wenn ein Wechsel aus dem Einstiegsmodell in die Modelle 1 bis 2 aufgrund landesgesetzlicher Rahmenbedingungen oder kommunaler Vorgaben während des Förderzeitraums nicht möglich ist, können Sie für die Qualifizierung der Einstiegskraft zur Kindertagespflegeperson bis zu EUR 3.000 erhalten.
- Für administrative Aufgaben können Sie eine Umsetzungspauschale in Höhe von 7 Prozent der im jeweiligen Modell entstehenden Personalausgaben erhalten.
Die Antragsstellung ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der Kinderbeaufsichtigung bei der Servicestelle „Integrationskurs mit Kind“ ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind zur Durchführung von Integrationskursen zugelassene Kursträger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erstellen eine Analyse, die den Bedarf und das Ziel Ihrer Angebote sowie das geplante Vorgehen beschreibt.
- Sie entwickeln und erproben ein Konzept von Angeboten zur Kinderbeaufsichtigung mit Kindertagespflege gemäß den landesrechtlichen Voraussetzungen während der Integrationskurse.
- Sie können eine Kooperationsvereinbarung mit den relevanten Akteuren vorweisen, insbesondere mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
- Als Träger der Betreuung statten Sie die Räumlichkeiten für die Kinderbeaufsichtigung kindgerecht aus.
- Sie können die Qualifikation sowie die Qualifizierung der Einstiegskräfte beziehungsweise auch der angehenden Kindertagespflegepersonen nachweisen.
- Die Beaufsichtigungsplätze stellen Sie nicht für das regelhafte Angebot zur Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
- In den geförderten Vorhaben beaufsichtigen die Kindertagespflegepersonen und Einstiegskräfte zeitgleich maximal 5 (nicht schulpflichtige) Kinder.