Civic Innovation Platform
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Kurztext
Wenn Sie gemeinnützige und gemeinwohlorientierte KI-basierte Projekte entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Ihrem KI-basierten Entwicklungsprojekt, das thematisch in einem der folgenden Bereiche liegt:
- KI-basierte Anwendungen für die direkte Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise zur Stärkung von sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe, Transparenz, Beteiligung,
- Optimierung und Erweiterung von menschenorientierten Angeboten und Leistungen, beispielsweise KI-basierte Anwendungen für besseren Zugang zu Verwaltungsleistungen oder zur Unterstützung psychischer Gesundheit in Arbeitsprozessen,
- KI-basierte Verfahren zur Optimierung interner Prozesse von Arbeitsorganisation, Weiterbildung oder Arbeitsschutz, beispielsweise KI gestützte Entscheidungsprozesse bezüglich Ressourcenverteilung,
- Anpassung bestehender KI-basierter Lösungen an die Bedürfnisse und Anforderungen aus der Zivilgesellschaft oder einzelner Gruppen ( User-Experience-Design ),
- Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus allen Bereichen der engagierten Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft zum Zwecke der sektorenübergreifenden Entwicklung innovativer gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen.
Gefördert werden KI-basierte Entwicklungsprojekte, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit und im Verbund mit Akteurinnen und Akteuren aus verschiedenen Sektoren (öffentliche Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft) umgesetzt werden, insbesondere zur Verbesserung von:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Arbeitskultur,
- Arbeitsmarkt,
- Arbeitsorganisation,
- Transparenz und Erklärbarkeit von KI-Anwendungen,
- Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung,
- Weiterbildung.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal EUR 500.000.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Interessenbekundung bei der vom BMAS beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) ein.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Interessenbekundung bis spätestens 20.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts:
- kommunale oder regionale Gebietskörperschaft,
- Körperschaft öffentlichen Rechts oder sonstige öffentliche Einrichtungen,
- öffentliche oder private Bildungs- oder Forschungseinrichtung,
- Verein,
- Verband,
- Stiftung oder
- (gemeinnütziges) Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen ihren Hauptsitz in Deutschland.
- Ihr Projekt muss eine Gemeinwohlorientierung erkennen lassen und einen klaren Bezug zu den Handlungsfeldern des BMAS sowie der KI-Technologienutzung aufweisen.
- Sie müssen mit Ihrer KI-Anwendung eine Gemeinwohlorientierung und gesellschaftlich sinnvolle Zielsetzung verfolgen.
- Sie halten die Standards im Bereich der Datennutzung, der Nachhaltigkeit, der Barrierefreiheit und der Offenheit für Open-Source -Modelle ein.
- Sie können die Höhe der notwendigen Eigenmittel in Form von bonitätsprüfungsfähigen Unterlagen nachweisen.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.